Allgemeine Geschäftsbedingungen von Warrior Gym
1. Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die oben genannten Daten Warrior Gym zur internen Mitgliederverwaltung zur Verfügung stehen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Warrior Gym zum Abschluss eines Mitgliedvertrages mit Warrior Gym.
2. Der/die Vertragspartner_in oder die jeweils erziehungsberechtigte Person bestätigt, dass das Mitglied nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet, und dass der Teilnahme am Training keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Eine Änderung des Gesundheitszustandes ist umgehend an Trainer_innen der Warrior Gym zu melden.
3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
4.Die Mitglieder erklären sich bereit, unser Anmeldesystem zu nutzen und sich damit zu allen Trainingseinheiten anzumelden.
5. Den Anweisungen des Trainers bzw. Personals ist Folge zu leisten.
6. Bei wiederholten oder einmaligen groben Verstößen gegen die Hausordnung bzw. Anweisungen sind wir berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. Dieses entbindet nicht automatisch von der Beitragszahlung.
7. Der Vertrag wird für die gewählte Dauer geschlossen. Eine Kündigung muss schriftlich (auch E-Mail möglich) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende. Das Vertragsende ist das Datum, was der Vertragsnehmer in der Mitgliedschaft unter dem Punkt „Erlauben wirksam abzusagen“ einsehen kann. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um die vorher gewählte Vertragslänge, jedoch nicht länger als 12 Monate. Auf Wunsch kann der Vertrag vorzeitig gegen Zahlung von 75 % der noch fälligen Beiträge gelöst werden. Kündigungsgründe aus wichtigem Grunde bleiben davon unberührt.
8. Die „Einheiten pro Monat“ beziehen sich auf das verfügbare Kontingent, welches dem Mitglied die Teilnahme an den Kurse ermöglicht. Die von dem Mitglied nicht genutzten Einheit im Leistungsmonats sind weder übertragbar noch anrechenbar auf Folgemonate.
9.Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar
10. Mitglieder dürfen die Kurse 96 Stunden vor dem Kursstart buchen. Absagefrist 4 Stunden vor dem Kursstart. Passiert die Absage binnen 4 Stunden vor dem Kursstart , so gilt die Kurseinheit für den Kunden als teilgenommen und wird von seinen erlaubten Buchungen abgezogen.
11. Eine Urlaubspause der Mitgliedschaft ist möglich. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Mitgliedschaft von 12 Monaten. Auf schriftlichen Antrag gewähren wir dir die Möglichkeit, einen vollen Kalendermonat pro Jahr auszusetzen. Die genehmigte Ausfallzeit wird beitragsfrei an die Vertragslaufzeit angehängt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher bei der Warrior gestellt werden. Bei einer bereits gekündigten Mitgliedschaft ist eine Pause nicht möglich. Während der Pause hast du keinen Zutritt zu Warrior Gym und die Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden.
12. Bei Krankheit/Sportunfähigkeit (auch im Zuge einer Schwangerschaft) von mindestens einem Monat und Vorlage eines ärztlichen Attestes verlängert sich die Mitgliedschaft, für den Zeitraum der bescheinigten Krankheit/Sportunfähigkeit. Das Attest muss grundsätzlich spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original bei der Warrior Gym vorliegen. Aus diesem muss die voraussichtliche Dauer der Krankheit/Sportunfähigkeit hervorgehen.
13. Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt Warrior Gym keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Warrior Gym ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
14. Entgelt Zahlungen werden automatisch jeden Monat am 15. Tag des Monats getätigt. Ab demTag des Vertragsabschlusses wird die erste Zahlung ratierlich geleistet.Gebühren und Kosten bei Rücklastschriften gehen zu Lasten des Vertragsnehmers
15.Warrior Gym ist weiters berechtigt, das in diesem Vertrag vereinbarte Benutzungsentgelt einseitig durch eine dreimonatige schriftliche Vorankündigung angemessen bis zu einer maximalen Höhe von jährlich 10% zu erhöhen, wenn hierfür nachstehende sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen:
Gesetzesänderungen und behördliche Verfügungen, welche finanzielle Zusatzbelastungen für Warrior Gym mit sich bringen-Erhöhung der Miet- und/oder Betriebskosten des Lokales.Angebotserweiterungen im wesentlichen Bereich.Das Mitglied stimmt diesen allfällig eintretenden Entgeltänderungen bereits jetzt zu.Der Vertragsnehmer hat in diesem Falle ein Widerspruchsrecht. Wenn und soweit er widerspricht bleibt der Preis bis zum Ende der Mindestlaufzeit unverändert, in diesem Falle endet jedoch das Vertragsverhältnis zum Ende der Mindestlaufzeit ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf
16. Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 30 Km von der Warrior Gym entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter der Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform mittels Einschreiben sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes.
17. Warrior Gym behaltet sich vor, die Öffnungszeiten/Kursangebote und die Einrichtungen von Warrior Gym in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Kurspausen und/oder Kursaufällen bei Krankheit oder Fortbildung des Kursleiters. Auch behält sich Warrior Gym das Recht vor, Kurszeiten jederzeit ersatzlos zu streichen.
An jedem Tag, ausgenommen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, findet zumindest eine Trainingseinheit statt, wobei trainingsfreie Tage (ausgenommen Sonn- und gesetzliche Feiertage) im Ausmaß von maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr möglich sind. Das Mitglied hat diesfalls keinen Anspruch auf eine Vergütung der Mitgliedsbeiträge,da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Mitglieds berücksichtigt ist.
18. Ist ein Mitglied der Warrior Gym bei Abschluss des Mitgliedsvertrages minderjährig, ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem genehmigten Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt für die gesamte Laufzeit des Vertrages bestehen.
19. Weiters erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Videos) zu Promotionszwecken freizugeben.
20. Das Mitglied erteilt Warrior Gym, bis auf Widerruf die Erlaubnis den Beitrag sowie weitere fällige Beträge per Lastschrift einzuziehen.